Orientierung für Mitglieder

Mit dem EU AI Act gelten erstmals europaweit einheitliche Vorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein zentraler Bestandteil ist die Transparenz: Bestimmte Inhalte, die mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert wurden, müssen gekennzeichnet werden. Diese Regelung betrifft auch Tourismusbetriebe, die KI für Marketing und Kommunikation einsetzen.

Da KI heute im Arbeitsalltag vieler Betriebe selbstverständlich genutzt wird, etwa für Social-Media-Beiträge, Website-Inhalte, Bilder, Videos oder Audioformate, unterstützt Achensee Tourismus die Mitglieder mit der Informationsgrundlage bei der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen.

Dafür wurden drei Unterlagen zur Verfügung gestellt:

Für die Praxis gilt: Nicht jeder Inhalt, bei dem KI eingesetzt wurde, muss gekennzeichnet werden. Entscheidend ist, ob Inhalte vollständig oder wesentlich durch KI erstellt oder verändert wurden. Unterstützt KI beispielsweise lediglich bei der Formulierung eines Newsletters oder eines Website-Textes und wird das Ergebnis anschließend redaktionell überarbeitet, besteht in vielen Fällen keine Kennzeichnungspflicht. Anders kann dies bei KI-generierten Bildern, Videos oder Audioinhalten sein. Welche Inhalte konkret gekennzeichnet werden müssen und welche Ausnahmen gelten, erläutert der Leitfaden der Österreich Werbung.

Mit der Bereitstellung dieser Unterlagen schafft Achensee Tourismus eine praxisnahe Orientierung für die Mitglieder und unterstützt die Betriebe dabei, neue gesetzliche Anforderungen im Marketingalltag sicher umzusetzen. Die Unterlagen ersetzen keine rechtliche Beratung, bieten jedoch eine fundierte Grundlage für den verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Tourismusbetrieb.